NEU: TR Instandhaltung

Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken

Im Januar 2021 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die neue Technische Regel Instandhaltung von Bauwerken (TR Instandhaltung), Teil 1 und Teil 2 (Stand Mai 2020) eingeführt.

Technische Regeln sind keine Rechtsnormen und haben keinen Gesetzescharakter – sie stellen lediglich Empfehlungen und technische Vorschläge dar, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes o. ä. bieten. Wird die Technische Regel eingehalten, kann aber im Normalfall davon ausgegangen werden, das ein dem sog. „Stand der Technik“ entsprechendes Verfahren eingehalten wurde, also ein Verfahren, dass die technischen Möglichkeiten zusammenfasst, die zum aktuellen Zeitpunkt möglich sind und die sich auf wissenschaftliche und technische Erkenntnisse stützen.

Die TR Instandhaltung wurde unter der Leitung des DIBt und unter breiter Beteiligung der betroffenen Fachkreise erarbeitet und ersetzt weite Teile der bisher diesem Bereich geltenden Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStB) zu „Schutz und Instandsetzung von Bauteilen“ (sog. RiLi-SIB) aus dem Jahr 2001, bzw. entwickelt diese weiter. Die Erarbeitung der TR Instandhaltung war notwendig geworden, da das Verfahren zur Überarbeitung der RiLi-SIB derzeit aus rechtlichen Gründen zum Stillstand gekommen ist.

Teil 1 der TR Instandhaltung betrifft die Planung von Instandhaltungsmaßnahmen und -verfahren und bestimmt deren Grundsätze. Sie konkretisiert unter anderem die Allgemeinen Anforderungen an die Standsicherheit von Bauwerken.

Teil 2 der TR Instandhaltung beschäftigt sich mit den notwendigen Merkmalen und Leistungen von Produkten oder Systemen für die Instandsetzung und enthält Regelungen für deren Verwendung.

Hier wird insbesondere festgelegt, welche Leistungsanforderungen Produkte für die Instandhaltung von Bauwerken erfüllen müssen, um die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.


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