Gehen oder Bestehen

Erhaltung eines schwer geschädigten Garagenbaus

Bei dem Sanierungsobjekt handelt es sich um eine nicht überbaute Garage mit angrenzenden Einzelgaragen in privater Nutzung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Erbaut wurde das eingeschossige Objekt in Massivbauweise im Jahr 1962. Der Garagenbau umfasst insgesamt 20 Stellplätze.

Die Deckenoberseite besteht aus einer 25 cm dicken Betonplatte und wird als begehbare Fläche genutzt. In Teilbereichen ist eine Überschüttung vorhanden, die als Grünfläche gestaltet ist.

In der Garage gibt es keinen sichtbaren Unterzug im Bereich der Stützen. Die Decke ist als Flachdecke ausgeführt.
Die acht 40 x 40 cm dicken Stützen gründen auf Einzelfundamenten. Die Wände stehen auf Streifenfundamenten.

Die Bodenplatte hat eine Stärke von 16 cm und ist statisch nicht relevant für die Abtragung vertikaler Lasten.

Eine geregelte Entwässerung in Form von Rinnen oder Gullys gab es vor der Instandsetzungsmaßnahme nicht, ebenso war kein Gefälle vorhanden. Die Entwässerung erfolgte rein über Oberflächenverdunstung.

Fakten

Standort

Freising bei München

Kapazität

20 Stellplätze

Baujahr

1962

Besonderheiten

gravierende Schädigungen an fast allen Bauteilen

Vorher-Nachher-Video:

Bildergalerie


Projektbeschreibung

Schädigungen am Bauwerk
Maßnahmen

Schon beim ersten Betreten der Garage war auch für technische Laien auf den ersten Blick erkennbar: Diese Garage ist in einem denkbar schlechten Zustand. Großflächige Abplatzungen des Betons an allen Bauteilen, zahlreiche Risse, insbesondere an den Stützen und Korrosionserscheinungen überall – die knapp 60 Jahre alte Garage war in einer desolaten Verfassung und offensichtlich sanierungsbedürftig.

Der Auftraggeber ließ daher vorab umfangreiche Untersuchungen zum Zustand des Bauwerks durch ein zertifiziertes Ingenieurbüro durchführen, um dem Umfang und den Grad der Schädigungen einzuschätzen. Ziel der Untersuchungen war die Bewertung der wesentlichen Tragglieder des Objekts hinsichtlich Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit.

Konkret bedeutete dies, dass an allen Bauteilen der Garage Sondieröffnungen zur Beurteilung des Korrosionszustandes der Bewehrung angelegt und die zugehörigen Untersuchungen zum Chloridgehalt vorgenommen wurden. Außerdem wurden die Carbonatisierung des Betons sowie partiell die vorhandene Betonüberdeckung auf den Prüfstand gestellt.
Hierbei kam es im Einzelnen zu recht unterschiedlichen Ergebnissen:

Stützen

Ein erstes Ergebnis war, dass 100 % der Stützen in der Garage kurzfristig Instandsetzungsbedarf hatten, da die Sockelbereiche bis zu einer Höhe von ca. 75 cm über der Bodenkante Chloridkonzentrationen im kritischen Bereich aufwiesen, mit einer Eindringtiefe von überwiegend > 6 cm.

Wände

An den Wänden war der Grad der Schädigungen der Altsubstanz derart groß, dass ein vollflächiger Betonabtrag der losen und mindernden Schichten erfolgen musste. In den Sockelbereichen wurde ein umlaufender Betonabtrag bis zu einer Höhe von 70 cm erforderlich.

Bodenplatte

Die Überprüfung der Bodenplatte ergab aber, dass der Estrich mit Chloriden im kritischen Bereich gesättigt war. Ebenso wies der darunterliegende Konstruktionsbeton eine Chlorideindringtiefe > 8 cm auf.

Fundamente

Anders als die Streifenfundamente, deren Dauerhaftigkeit noch in Ordnung war und die nicht saniert werden mussten, stellten sich die Einzelfundamente der Stützen als ebenfalls instandsetzungsbedüftig heraus.

Deckenunterseite

Regelrecht ins Auge sprangen die großflächige Betonabplatzungen und die freiliegende, korrodierte Bewehrung an der Decke. Die Gefahr von herabfallenden Betonbrocken war gegeben, so dass akute Gefahr für Personen und Fahrzeuge bestand.

Die genaueren Untersuchungen ergaben hier eine aktive, carbonatisierungsinduzierte Bewehrungskorrosion mit einem Querschnittsverlust – also einer Verringerung des Querschnitts der Bewehrungseisen – von stellenweise sogar bis zu 48 %.

Hier war es höchste Eisenbahn – die umgehende Anordnung von Instandsetzungsmaßnahmen wurde dringend empfohlen, da die Schädigungen die Verkehrssicherheit der Garage erheblich beeinträchtigten.
Hingewiesen haben die hinzugezogenen Ingenieure auch auf den brandschutztechnischen Aspekt der Schädigungen:

Durch die zu geringe Betonüberdeckung und der teilweise freiliegenden Bewehrung war nämlich die nötige Feuerwiderstandsdauer nicht mehr gegeben.

Unterzüge

An den Unterzügen konnte kein Instandsetzungsbedarf festgestellt werden.

Hingewiesen wurde aber auf die durch mangelhafte Abdichtung stetig eindringende Feuchtigkeit und die dadurch entstehenden ständigen Feuchtebeaufschlagungen. Ohne dass dieses grundsätzliche Problem behoben wird, können anderweitige Instandsetzungsmaßnahmen nicht dauerhaft zum Ziel führen.

Deckenoberseite

An der Deckenoberseite war die Abdichtung insgesamt defekt. Sie musste daher komplett entfernt und erneuert werden. Insbesondere im Bereich des bereits verschlossenen Lüftungsschachtes waren aufgrund der nicht mehr funktionsfähigen Außenabdichtung sehr viele Feuchtigkeitsschäden vorhanden.

Im Zuge der Bearbeitung stellte sich dann auch heraus, dass die unter der Abdichtung liegende Bausubstanz eine großflächige Schadstellenbearbeitung erforderte.

Aufgrund der Voruntersuchungen gab es hinsichtlich der anstehenden Sanierung verschiedene Varianten, deren Bandbreite vom Vollabriss bis zur vollumfänglichen Instandsetzung der Garage reichte.

Die Auftraggeber entschieden sich letztlich für die Durchführung folgender Maßnahmen:

  • Abbruch und Erneuerung der Bodenplatte mit Einbau eines Gefälles
  • Einbau eines Oberflächenschutzsystems OS 8.15 auf der Bodenplatte
  • Einbau einer Karbonatisierungsbremse an den Wänden
  • Instandsetzung der Stützen
  • Instandsetzung der Wandsockel
  • Einbau eines Oberflächenschutzsystems OS 5b an den Wandsockeln
  • Einbau einer Entwässerungsrinne in Edelstahl
  • Instandsetzung der Garagendeckenunterseite
  • Instandsetzung der Deckenoberseite, Aufbringen einer Abdichtung sowie eines Schutzestrichs

Kontakt

Albert-Einstein-Straße 13
86399 Bobingen

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