Da in der Regel die geforderte Betonüberdeckung das Eindringen des Schmelzwassers verhindert, müssen nur die Bereiche, an denen tatsächlich Risse auftreten, „Riss überbrückend“ beschichtet werden. Deswegen sieht das DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“ vor, dass bei Flächen, bei denen eine starre OS 8-Beschichtung aufgebracht wurde, nur die nachträglich auftretenden Risse einer „begleitenden Rissbehandlung“ unterzogen werden müssen.
Bei der Sanierung wird in den Rissbereichen eine Polibrid-Rissbandage aufgebracht und anschließend überspritzt, die Oberfläche mit Quarzsand abgestreut sowie die OS 8-Beschichtung und Deckversiegelung aufgetragen. Nach der Fertigstellung ist die Rissbandage nur noch anhand einer 1-2 mm starken Erhebung sichtbar durch unterschiedliche Schichtdicken der Rissbandage und der OS 8-Beschichtung.
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