Auch wenn es auf dem Ausbildungsmarkt von Fachkräften für die verschiedenste Gewerke nur so wimmelt - den Ausbildungsberuf des „Betonsanierers“ gibt es bis heute nicht. Und das, obwohl der Bedarf an Betonsanierungen mit zunehmendem Alter unserer Stahlbetonbauten im gleichen Maße steigt wie die Anforderungen, die an eine fachgerechte Betonsanierung gestellt werden.
Eine der Folgen ist die wachsende Anzahl an Gewerbetreibenden, die ohne wirkliche Fachkenntnis Betonsanierungen anbieten und damit oft den bestehenden Sanierungsbedarf an Betonobjekten „verschlimmbessern“.
Eine für Eigentümer solcher Immobilien nicht nur teure, sondern auch gefährliche Entwicklung, denn die - zumindest an größeren Objekten - durchzuführenden Maßnahmen sind in der Regel standsicherheitsrelevant und damit statisch existenziell.
Wir bei Hydro-Tech GmbH haben eine 33-jährige Expertise auf dem Gebiet der Betonsanierung. Dieses Wissen und all unsere Erfahrung möchten wir gerne weitergeben. Deswegen haben wir die HT- Akademie ins Leben gerufen.
Hier geben wir jungen Menschen, die im Bereich Bau oder Malerarbeiten, bzw. auch Ingenieurwesen schon grundlegende Kenntnisse haben, die Chance, eine fachspezifische Aus- bzw. Weiterbildung zu erhalten und danach zum Polier oder Bauleiter im Bereich Betonsanierung aufzusteigen.
Von der Baustellenorganisation über technische und rechtliche Fachgrundlagen, Maschinenhandling und Aufmaßschulung bis hin zum professionellen Umgang mit Kunden und Stressmanagement werden die jungen Kollegen hier fit gemacht für die erfolgreiche Umsetzung von Sanierungsprojekten.
So fördern wir nicht nur junge Karrieren, sondern sichern langfristig unsere Qualität und unseren „IQ am Bau“. Wollen auch Sie Teil unseres Teams werden und Karriere bei Hydro-Tech GmbH machen? Dann melden Sie sich – wir freuen uns auf Sie!
Auch nach fast 33 Jahren Hydro-Tech GmbH ist unser Team noch gut für Premieren! Dass wir bei Hydro-Tech GmbH eine Leidenschaft für schnelle Autos haben, ist nicht neu. Dass wir aber auch in der Welt der hochmotorisierten Zweiräder zu Hause sind, zeigte sich in diesem Sommer.
Am 4. September 2021 fand unsere erste gemeinsame Motorradtour statt. Mit sechs Motorrädern und einem Trike ging es bei strahlendem Sonnenschein auf bayerischen Highways über Landsberg am Lech, Peißenberg und Weilheim in Richtung Ammersee und von dort aus wieder zurück ins heimische Bobingen.
In den knapp vier Stunden der Tour haben unsere Biker nicht nur 231 Kilometer zurückgelegt, sondern dabei auch 1010 Höhenmeter überwunden. Locker bewältigt haben die Kollegen zum Schluss dann auch noch die kulinarischen Leckereien vom Grill, die es nach der Heimkehr in der Firma gab.
An diesem Abend schwebte nicht nur leckerer Duft von Gegrilltem, sondern auch ein Hauch von Freiheit über Bobingen…
Dass Frauenpower in der Wirtschaft gefragt ist – auch in bisher klassisch von Männern dominierten Berufen – ist nicht neu. Alle großen Konzerne, ob national oder international, haben das längst begriffen.
Wir bei Hydro-Tech GmbH sind Fans davon, uns unsere eigenen Fachleute so früh wie möglich „heranzuziehen“ und denken, dass man nicht früh genug damit anfangen kann, junge Menschen für unsere Branche zu begeistern.
Wir freuen uns deswegen sehr, dass in diesem Sommer zwei junge Damen die Chance ergriffen und sich in unterschiedlichen Bereichen angeschaut haben, wie es bei HT hinter den Kulissen zugeht.
Bravo Mädels – weiter so!
In dieser Ausgabe können Sie sich über unsere spannendsten und aktuellsten Projekte im Bereich Tiefgaragensanierung informieren und erhalten zudem einen Einblick in alles rund um dieses Thema. Darüber hinaus gibt es auch Artikel zum Thema Fugenkonstruktionen und Oberflächenschutz, die für Sie von spannend sein könnten. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen und Blättern!
Digitalisierung ist die Zukunft – aber funktioniert das auch bei der Betoninstandsetzung? Kann man ein Objekt besichtigen, ohne selbst vor Ort zu sein? Kann man Schäden begutachten und sich gleichzeitig über Instandsetzungslösungen informieren – und das alles virtuell? Kann man diese Informationen mit vielen Eigentümern teilen?
Es geht! Unser neuer 360-Grad-Rundgang macht es möglich!
Lassen Sie sich von uns virtuell durch Ihr Objekt führen. Gehen Sie mit uns auf eine geführte, interaktive 3-D-Reise durch Ihre Tiefgarage. Erschließen Sie sich dabei Perspektiven, die Sie vor Ort niemals sehen könnten.
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Virtuelle 3-D-Rundgänge, Schematische Grundrisse, Fotos in 4K-Qualität und mehr zur Vorbereitung, Dokumentation und Nachbereitung Ihrer Sanierung.
Wir befinden uns im Jahr zwei der Pandemie und langsam, aber sicher machen sich die Auswirkungen der Krise auch im Bereich der Bausanierung bemerkbar. Bei vielen Immobilien hat sich nämlich zwischenzeitlich ein enormer Instandhaltungsrückstau aufgebaut.
Was sich zunächst harmlos anhört, hat gravierende Auswirkungen für die Werterhaltung der Objekte. Ein Großteil unserer Kunden sind Eigentümergemeinschaften mittlerer und großer Wohnanlagen. Wir sanieren ihre Tiefgaragen, Fassaden und Balkone und tragen so dazu bei, dass die Gebäude standfest, statisch sicher und damit nutzbar und werthaltig bleiben. Bis jetzt.
Seit Beginn der Corona-Krise und der dazugehörigen Kontakteinschränkungen dürfen aus Gründen des Infektionsschutzes keine Eigentümerversammlungen mehr stattfinden. Es können damit keine Gebäudesanierungen mehr beauftragt werden, weil der notwendige Beschluss nicht gefasst werden kann – und dies, obwohl die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen oftmals zur Gebäudeerhaltung dringend notwendig wäre. In vielen Fällen liegen Gutachten über Gebäudeschäden und Angebote für Sanierungen seit Monaten auf dem Tisch der Hausverwaltungen auf „standby“. Gleichzeitig schreitet der Verfall der Objekte voran, denn Karbonatisierung und Korrosion schlafen nicht. Außerdem sorgt der durch Corona bedingte galoppierende Preisanstieg von Bauprodukten für einen rasanten Kostenanstieg, der die anstehenden Maßnahmen nach jetzigem Stand um bis zu sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr verteuert. Und es ist absehbar, dass sich diese Entwicklung noch weiter verschärft, je länger mit den Maßnahmen gewartet werden muss.
Wo liegt der Ausweg aus diesem Dilemma? Wie kann das Handicap der Pandemie überwunden werden? Eine Möglichkeit könnte die Durchführung von virtuellen Eigentümerversammlungen sein, die das 2020 modernisierte Wohnungseigentums- (WEG-) Gesetz möglich macht. Ist die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen die Lösung des Problems? Müssen Hausverwalter künftig „digital“ sein? Wir fragen einen, der es wissen muss.
Hydro-Tech: Herr Funke-Kaiser, die Corona-Krise hat weltweit Schwierigkeiten in vielen Bereichen gebracht und wirkt sich mittlerweile auch bis in Ihre Branche aus. Welche durch die Pandemie verursachten Erschwernisse können gute Hausverwalter durch geschicktes Handeln aus dem Weg räumen oder abmildern?
Ralph Funke-Kaiser: Es gibt durch die Pandemie aus meiner Sicht im Wesentlichen zwei Probleme. Das ist zum einen der Kontakt mit dem Kunden, und zum anderen das Thema Eigentümerversammlung. Beides lässt sich meiner Ansicht nach durch Digitalisierung lösen. Beim Kontakt mit dem Kunden kann ich auf digitale Lösungen umstellen, zum Beispiel durch digitale Meetings. Bei einer Eigentümerversammlung wäre dies auch der folgerichtige Weg, aber das geht – Stand heute – noch nicht.
HT: Die Hausverwalter-Branche hat – mit Verlaub – den Ruf, eher konservativ zu sein. Dies ist sicher auch der Gesetzeslage nach dem alten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geschuldet. Das Gesetz wurde umfangreich reformiert und ist seit Dezember 2020 in Kraft. Welche Änderungen und damit Chancen bietet das reformierte WEG-Gesetz?
RFK: Nach dem alten WEG-Gesetz war es für den Verwalter verpflichtend, aber auch sinnvoll, die wichtigen Dinge, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen vorher beschließen zu lassen. Das hat Vieles verzögert, weil es sehr zeitaufwändig ist, immer erst einen Beschluss durch Eigentümerversammlung einzuholen. Seit dem 01.12.2020 ist das anders, weil zum einen die Kompetenz des Verwalters erweitert werden kann, so dass er auch Dinge allein beschließen kann – allerdings nur in einem Rahmen, den die Eigentümer durch Beschluss vorher festlegen müssen. Das heißt, wenn die Eigentümer beschließen: „Lieber Verwalter, Du kannst bis 10.000,- Euro allein entscheiden“, dann kann ich das als Verwalter danach tun. Das war vor der Reform nicht möglich, da mussten die Eigentümer in diesem Rahmen Einzelmaßnahmen selbst beschließen. Jetzt können die Eigentümer die Rahmenbedingungen vorgeben: Was darf der Verwalter zusätzlich tun? So etwas kann zum Beispiel über Leistungskataloge oder über Wertgrenzen durch die Eigentümer festgelegt werden.
HT: Es gab bereits vor längerer Zeit Bestrebungen, das WEG-Gesetz zu ändern, weil viele Eigentümerversammlungen aufgrund dieses Beschluss-Problems ineffektiv waren. Welche Vereinfachung bietet das neue WEG-Gesetz in Bezug auf die Versammlung?
RFK: Die Beschlussfähigkeit bezieht sich nicht mehr auf die anwesenden Miteigentumsanteile. Eine Eigentümerversammlung jetzt immer beschlussfähig, sofern auch nur ein Eigentümer anwesend oder per Vollmacht vertreten ist. Außerdem ist die Beschlussfassung an sich deutlich vereinfacht worden. Es gibt nur noch eine Art der Beschlussfassung, nämlich die einfache Stimmenmehrheit bezogen auf die in der Versammlung anwesenden oder vertretenen Eigentümer. Außerdem wurde die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an Eigentümerversammlungen etabliert.
HT: Das führt uns genau zur nächsten Frage:
Wohnungseigentümer-Versammlungen dürfen ja
aktuell bei Ausgangssperre oder Kontaktverbot nicht stattfinden. Halten Sie eine Online-Versammlung der Eigentümer für sinnvoll?
RFK: Uneingeschränkt ja! Digitalisierung ist die Zukunft. Auch in diesem Bereich.
HT: Und wäre eine solche Online-Versammlung nach dem neuen Gesetz auch wirksam durchführbar?
RFK: Reine Online-Versammlungen gibt es nach wie vor nicht – aber es gibt die Möglichkeit zur Online-Teilnahme an einer Präsenzversammlung. Grundsätzlich ist das aber erst nach vorheriger Beschlussfassung durch eine Präsenzversammlung möglich. Das Problem dabei ist, dass Präsenzveranstaltungen momentan aufgrund der Corona-Bestimmungen nicht durchgeführt werden können. Es besteht daher die Hürde, erst einmal den Beschluss zu fassen, der notwendig ist, um später dann die Online-Teilnahme zu ermöglichen.
HT: Wie kann man diese Hürde meistern? Wie kann man in der derzeitigen Lage die Online-Teilnahme ermöglichen?
RFK: Es gibt rein praktisch die Möglichkeit, eine sogenannte „Vertreterversammlung“ oder „Ein-Mann-Versammlung“ durchzuführen. Diese Auffassung wird zumindest vom Verband der Immobilienverwalter so vertreten und das Bundesjustizministerium hat hierzu zwischenzeitlich auch seinen „Segen“ gegeben.
HT: Und wie funktioniert das konkret?
RFK: Da das Gesetz grundsätzlich weiter von dem Prinzip der Präsenzveranstaltung ausgeht, lädt der Verwalter die Eigentümer dabei zuerst zu einer Präsenzversammlung ein. Er tut dies aber mit dem Hinweis, dass die Versammlung aufgrund der Corona-Einschränkungen nur durchgeführt werden kann, wenn kein Eigentümer tatsächlich persönlich erscheint, sondern alternativ dem Verwalter Vollmacht erteilt. Das heißt nicht, dass man jemandem verbietet zu kommen, dies wäre unzulässig. Der Sinn liegt dabei darin, dass die Versammlung auch unter Berücksichtigung der Corona-Beschränkungen überhaupt durchgeführt werden kann. Dies bedeutet nämlich aktuell in Bayern, dass dies nur dann möglich ist, wenn neben dem Verwalter keine weitere externe Person persönlich anwesend ist. Die Tagesordnung dieser Versammlung sollte nur auf den Punkt „Verpflichtung des Verwalters, Online-Teilnahme an Eigentümerversammlung zu ermöglichen“ beschränkt werden. Über diesen Punkt kann dann anhand der vorliegenden Vollmachten beschlossen werden. Anschließend könnte der Verwalter unter Einhaltung der Ladungsfrist von mindestens 3 Wochen zu einer weiteren Eigentümerversammlung laden, die grundsätzlich wieder eine Präsenzveranstaltung ist, aber eben mit der Möglichkeit auch online teilzunehmen.
In dieser kann dann über alle weiteren wichtigen Punkte diskutiert und Beschlüsse gefasst werden.
Ich persönlich halte diese Art der Vorgehensweise für eine praktikable Möglichkeit, zumindest dringend erforderliche Beschlüsse auf den Weg zu bringen.
HT: Wie wir aus der Branche hören, ist das Thema durchaus umstritten. Gibt es auch Risiken? Und wie geht man aus Ihrer Sicht am besten damit um?
RFK: Im Leben gibt es immer Risiken. Das sehen wir gerade in der jetzigen Pandemie ganz deutlich.
Ich persönlich denke, man sollte diese Möglichkeit eher als Chance betrachten. Wenn man als Hausverwalter Dinge voranbringen will, dann wird man die Online-Teilnahme als Chance sehen. Und wenn man die Digitalisierung auch generell als Chance sieht, die Verwaltung selbst unkomplizierter durchzuführen, dann geht man den Weg sicherlich.
HT: Wie müssen wir uns so eine „Online-Versammlung“ konkret vorstellen? Und welche Voraussetzungen in rechtlicher, technischer und formeller Hinsicht muss der Hausverwalter und auch jeder Eigentümer gewährleisten?
RFK: Rechtlich muss die Online-Teilnahme – wie schon gesagt – vorher einmal beschlossen werden. Die nachfolgenden Eigentümerversammlungen müssten dann prinzipiell immer Präsenzversammlungen sein, aber mit der Möglichkeit, auch online teilzunehmen.
Es darf niemandem verwehrt werden, persönlich teilzunehmen. Das ist vom Gesetzgeber vorgesehen für diejenigen Menschen, die einfach keine Möglichkeit haben online teilzunehmen, weil sie die technischen Möglichkeiten nicht haben. Diese Mischform aus Präsenz- und Online-Format nennt man auch „Hybrid-Versammlung“. In formeller Hinsicht bleibt es bei der Einladung wie gehabt. Rein praktisch hat der Verwalter die technischen Voraussetzungen bereitzustellen, dies ist allerdings weniger kompliziert, als es klingt.
HT: Der Verwalter muss die technischen Voraussetzungen stellen – was bedeutet das konkret?
RFK: Grundsätzlich können die Eigentümer auch
telefonisch teilnehmen. Das heißt, eine einfache Telefon-Verbindung kann den Zugang zur Versammlung gewährleisten. Außerdem kann es über die vielen Plattformen laufen, die wir jetzt alle im Zuge der Corona-Pandemie kennengelernt haben, zum Beispiel Microsoft-Teams, GoToMeeting, Webex, etc.. Idealerweise brauchen die Teilnehmer selbstverständlich eine stabile Online-Verbindung. Ich glaube, die technischen Möglichkeiten sind da, man muss sie nur anwenden. Nach meiner Erfahrung – auch im Bereich der Online-Schulungen – ist die Technik nur in den wenigsten Fällen ein Problem.
HT: Was kann dann in einer Online-Versammlung beschlossen werden?
RFK: Grundsätzlich alles. Es ist ja eine ganz normale Eigentümer-Versammlung, nur eben ergänzt durch die Möglichkeit, auch online teilzunehmen.
HT: Jetzt haben wir über die Chancen gesprochen, die die Online-Teilnahme bietet. Sehen Sie auch Risiken für die Eigentümer oder Hausverwalter? Stichwort Missbrauch oder Manipulation?
RFK: Das ist tatsächlich ein Problem, über das man nachdenken muss. Für eine Eigentümer-Versammlung gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. In einem Raum in Präsenz kann ich als Verwalter natürlich gewährleisten, dass wirklich nur Eigentümer teilnehmen. Wenn jemand online teilnimmt und hat die Kamera an, dann sehe ich ihn. Wer aber außerhalb des Sichtbereichs der Kamera neben ihm sitzt und ihn berät, das kann ich natürlich nicht nachvollziehen. Also, die
Gefahr ist grundsätzlich, dass das Gebot der Nichtöffentlichkeit bei Eigentümer-Versammlungen ausgehöhlt wird. Hier muss man aber sicher die vielen Vorteile gegenüber den doch eher geringen Risiken abwägen.
HT: Es gibt derzeit allgemein das Problem des Sanierungsrückstaus bei Wohnanlagen. Wir bei Hydro-Tech GmbH haben eine Reihe von Kunden, bei denen eine Tiefgaragen- oder Fassadensanierung dringend erforderlich ist und das Angebot schon auf dem Tisch liegt. Allein der Eigentümer-Beschluss fehlt.
Es besteht die Gefahr der Verschlechterung der Bausubstanz und der damit einhergehenden Verteuerung der Maßnahme. Wie kann eine Beschlussfassung jetzt durch den Hausverwalter forciert werden?
RFK: Es funktioniert so, wie wir es besprochen haben.
Zuerst müsste eine Vertreter-Versammlung in Präsenz durchgeführt werden, an der niemand teilnimmt, und der Verwalter die Vollmachten hat. In dieser wird die Möglichkeit der Online-Teilnahme an zukünftigen Versammlungen beschlossen. Dann wird unter Einhaltung der Ladungsfrist von mindestens drei Wochen erneut zu einer Versammlung eingeladen, in der dann die erforderliche Sanierungsmaßnahme beschlossen werden kann.
HT: Ist die Zukunft der Hausverwaltung digital?
RFK: Wenn Corona uns eines gelehrt hat, dann ist es, dass die Zukunft definitiv digital ist. Es hat sich gezeigt, dass es die Notwendigkeit, für eine persönliche Begegnung über weite Strecken zu fahren, nicht mehr gibt. Man kann an seinem Rechner sitzen und über digitale Plattformen Besprechungen durchführen, ohne tatsächlich in demselben Raum zu sein. Die Entwicklung hin zur Digitalisierung ist völlig eindeutig, insbesondere auch im Bereich der Immobilien-Verwaltung. So wird auch ein schnelles und bequemes Abarbeiten von Aufträgen und Ähnlichem ermöglicht. Ich bin davon überzeugt, dass alle Hausverwaltungen zumindest mittelfristig digital agieren müssen. Alles andere wird der Markt regeln. Werde ich als Hausverwalter nicht digital, wird das dazu führen, dass ich irgendwann keine Aufträge mehr bekomme oder auch laufende Aufträge verlieren werde.
Die Zukunft der Immobilien-Verwaltung ist – wie die Zukunft der Wirtschaft allgemein – digital.
HT: Herr Funke-Kaiser, wir danken Ihnen für das informationsreiche Gespräch.
Hydro-Tech GmbH saniert Beton – das ist im Straßenbild und auf den Baustellen sichtbar.
Nicht offensichtlich ist, was sich hinter den Kulissen abspielt – nämlich dort, wo die Basis für die Versorgung der Baustellen und Mitarbeiter mit Maschinen, Material und Werkzeug liegt. Wo reibungslose Abläufe und ein intelligentes System dafür sorgen, dass die Arbeit „an der Front“ zügig geleistet werden kann. Vor gut zwei Jahren haben wir nicht nur unsere Lagerkapazitäten durch die Neuerrichtung einer großen Lagerhalle mit angeschlossener Büroetage erweitert. Wir haben im gleichen Zug auch die Lagerlogistik digitalisiert und auf den neuesten Stand gebracht. Zwei Jahre nach Einführung der Neuerungen hat sich das System eingespielt und bewährt.
Auf einer Nutzfläche von knapp 750 m² befinden sich in unserem neuen Lager knapp 900 Palettenstellplätze. Diese beherbergen ein kontinuierliches Sortiment von ca. 530 Lagerartikeln, deren Lieferung nicht direkt auf die Baustelle erfolgen kann und die deswegen dauerhaft hausintern vorgehalten werden. Es handelt sich hierbei vorrangig um Bedarfsmaterial, dessen Bereithaltung zur Vermeidung von Lieferengpässen notwendig ist.
Beispielhaft lässt sich hier der in unserem Geschäft so wichtige Vergussbeton nennen. Allein im Jahr 2020 haben wir 219 Paletten Vergussbeton umgeschlagen. Das entspricht 9,125 Sattelzügen. Beispielhaft lässt sich hier der in unserem Geschäft so wichtige Vergussbeton nennen. Allein im Jahr 2020 haben wir 240 Paletten Vergussbeton umgeschlagen. Das entspricht 10 Sattelzügen.
Neben dem Material werden in unserem Lager auch ca. 1000 Arbeitsmaschinen dauerhaft kommissioniert. Konkret bedeutet das, dass jede einzelne Maschine dem Einsatz auf einer konkreten Baustelle zugeordnet ist. Nach Beendigung der Nutzung im Rahmen der Baustelle und Rückführung ins Lager wird die Maschine zunächst gesäubert. Damit bei der Maschinenreinigung auch dem Umweltschutz Rechnung getragen wird, haben wir im Keller des Lagers zwei Ölabscheider installiert.
Da die Geräte bei ihrem Einsatz einer intensiven Nutzung ausgesetzt sind, wird nach der Reinigung eine Funktionsprüfung durchgeführt. Je nach Bedarf und Komplexität der Maschine erfolgt dann die Reparatur durch eigenes Personal oder beim Hersteller. Maschinen, die nicht mehr reparabel sind, werden ersetzt. Danach erfolgt die Freigabe für die nächste Baustelle. Dieser Verlauf ist digital abgebildet und erfolgt durch Barcodes, bzw. RFID-Chips. Somit kann der Status jeder Maschine jederzeit nachverfolgt werden. Auch die Buchhaltung und das maschinenbezogene Rechnungswesen ist hier miteinbezogen.
Weil natürlich auch das beste technologische System nicht ohne die Menschen dahinter auskommt, wird das Lager dauerhaft von zwei Mitarbeitern geführt, die Ansprechpartner für unsere Bauleiter sind und die benötigten Artikel just in time herrichten und an die Mitarbeiter ausgeben können. Das System ist nachhaltig, effizient, spart Kosten und hat sich in seiner praktischen Anwendung bewährt. Es ist IQ am Bau.
Im Januar 2021 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die neue Technische Regel Instandhaltung von Bauwerken (TR Instandhaltung), Teil 1 und Teil 2 (Stand Mai 2020) eingeführt.
Technische Regeln sind keine Rechtsnormen und haben keinen Gesetzescharakter – sie stellen lediglich Empfehlungen und technische Vorschläge dar, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes o. ä. bieten. Wird die Technische Regel eingehalten, kann aber im Normalfall davon ausgegangen werden, das ein dem sog. „Stand der Technik“ entsprechendes Verfahren eingehalten wurde, also ein Verfahren, dass die technischen Möglichkeiten zusammenfasst, die zum aktuellen Zeitpunkt möglich sind und die sich auf wissenschaftliche und technische Erkenntnisse stützen.
Die TR Instandhaltung wurde unter der Leitung des DIBt und unter breiter Beteiligung der betroffenen Fachkreise erarbeitet und ersetzt weite Teile der bisher diesem Bereich geltenden Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStB) zu „Schutz und Instandsetzung von Bauteilen“ (sog. RiLi-SIB) aus dem Jahr 2001, bzw. entwickelt diese weiter. Die Erarbeitung der TR Instandhaltung war notwendig geworden, da das Verfahren zur Überarbeitung der RiLi-SIB derzeit aus rechtlichen Gründen zum Stillstand gekommen ist.
Teil 1 der TR Instandhaltung betrifft die Planung von Instandhaltungsmaßnahmen und -verfahren und bestimmt deren Grundsätze. Sie konkretisiert unter anderem die Allgemeinen Anforderungen an die Standsicherheit von Bauwerken.
Teil 2 der TR Instandhaltung beschäftigt sich mit den notwendigen Merkmalen und Leistungen von Produkten oder Systemen für die Instandsetzung und enthält Regelungen für deren Verwendung.
Hier wird insbesondere festgelegt, welche Leistungsanforderungen Produkte für die Instandhaltung von Bauwerken erfüllen müssen, um die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Die Höchstdruckwasserstrahltechnik (HDW-Technik) ist Kernkompetenz und Namensgeber der Hydro-Tech GmbH. Vor allem für den Betonabtrag, aber auch für das Entfernen von Beschichtungen, das Aufrauhen oder die Reinigung von Bestandsflächen – im Rahmen der Untergrundvorbereitung ist die HDW-Technik im Sanierungsbereich unersetzlich. Wir stellen Ihnen deswegen hier einmal Menschen und Maschinen unseres Herzstücks vor:
Wichtigstes und häufigstes Einsatzgebiet der HDW-Technik in unserem täglichen Geschäft ist der Abtrag von Beton. Durch den Einsatz von HDW-Technik kann ein effektiver und bestandsschonender flächiger Abtrag von korrosivem Beton durchgeführt werden. Der Beton wird dabei durch den hohen Wasserdruck so weit abgetragen, bis der innenliegende Bewehrungsstahl sichtbar wird und man erkennen kann, ob und inwieweit der Stahl geschädigt ist.
Dieses Verfahren ist – zum Beispiel im Vergleich zum früher üblichen Stemmen – sehr schnell und effektiv. Es ist außerdem erschütterungsfrei und dadurch besonders schonend für das Bauwerk. Obwohl der Beton mit der Kraft des Wassers weggesprengt wird, bleibt der Bewehrungsstahl unversehrt. Der Abtrag kann – je nach den individuellen Anforderungen und Gegebenheiten eines Objekts – in Handarbeit per Handlanze oder maschinell durch Roboter ausgeführt werden.
Handlanze – wenn Präzision gefragt ist
Der Abtrag von Beton mittels Handlanze kann – je nach Qualität und Festigkeit – mit einem Druck zwischen 800 und 3000 bar erfolgen. Die Handlanze wird vorwiegend in den Bereichen eingesetzt, wo ein sehr genaues und sensibles Arbeiten sowie ein menschliches Auge für Feinheiten erforderlich ist, wie z. B. an Stützen, Kanten oder im Bereich von Treppen oder anderen Kleinstellen.
Wenn es sein muss, könnte man mit diesem Verfahren aus einem Betonblock guter Qualität eine Fläche von 5 x 5 cm herausstrahlen. Der Abtrag mit der Handlanze erfordert bei maximalem Druck einen Verbrauch von ca. 24 Litern Wasser pro Minute. Unerlässlich ist die persönliche Schutzausrüstung, die unsere Strahler vor dem Wasserdruck schützen und eventuellen Verletzungen vorbeugen.
Unsere Roboter kommen überall da zum Einsatz, wo große Flächen wie Bodenplatten, Decken oder Wände zu bearbeiten sind. Hier kann durch den maschinellen Abtrag wesentlich schneller und dadurch sehr viel kostengünstiger gearbeitet werden. Die Bandbreite des Abtrags liegt dabei zwischen wenigen Millimetern zum Aufrauhen von Flächen bis zur kompletten „Betonamputation“. Der Roboter benötigt für den Betonabtrag im Maximalbetrieb ca. 200 Liter Wasser pro Minute. Er kann mit all unseren Hochdruckpumpen bedient werden.
Kleinroboter – groß in der Wirkung
Unser kleinster Strahlroboter ist schnell aufgebaut und in vielen Bereichen einsetzbar, z. B. an geraden oder gebogenen Boden-, Wand- und Deckenflächen, sogar unter Wasser. Außerdem kommt er auch dort zum Einsatz, wo ein Strahlroboter zu groß oder zu schwer wäre – zum Beispiel in Doppelparkern.
Die oszillierende Lanze ist auf einen Wagen montiert, der auf einem 1–3 Meter langen Arbeitsbalken zwischen manuell eingestellten Wendepunkten entlangfährt. Mit einer Abtragsgeschwindigkeit von 1–10 m² pro Stunde erfolgt der Abtrag etwa 5–6 mal so schnell wie der Abtrag mit einer manuell geführten Handlanze und dies mit einem Druck, der mit Handbetrieb nicht erreicht werden kann. Er verarbeitet bis zu 3000 bar und bis zu 46 Liter Wasser pro Minute.
Unsere Hochdruckpumpenaggregate sind die Kraft, die das Arbeiten der Roboter und Handlanzen erst möglich machen. Denn sie erzeugen den nötigen Arbeitsdruck und fördern die in einer gewissen Zeit erforderliche Wassermenge, mit denen ein zufriedenstellendes Arbeitsergebnis erzielt werden kann. Die Pumpen erzeugen je nach Modell einen Druck von bis zu 3000 bar und eine Wasserbeaufschlagung von bis zu 180 Litern pro Minute.
Aquajet 14/144 KW
Unsere kleinste Pumpe erzeugt einen Druck von 2500–3000 bar mit einer Fördermenge von bis zu 30 Liter Wasser pro Minute. Verwendet wird sie meist zum Betonabtrag mit der Handlanze, Farbabtrag, zum Aufrauen von Flächen oder für die Entfernung starker Verschmutzungen. Durch sie erfolgt auch der Antrieb unseres Kleinroboters.Ist der Platz zu gering für eine große 500 KW-Pumpe können auch zwei Aquajet 14-Pumpen (mit 60L/min) im Tandembetrieb an einen Roboter angeschlossen werden.
Aquajet 20/200 KW
Mit diesem Aggregat kann ein Druck von 2500–3200 bar erzeugt werden mit einer Fördermenge von bis zu 40 Liter Wasser pro Minute. Es wird größtenteils für den Roboterbetrieb eingesetzt im Rahmen von Betonabtragsarbeiten, zum Aufrauen oder für den Farbabtrag. Ist der Platz zu gering für eine 500 KW-Pumpe, können auch 2 Aquajet 20-Pumpen (mit 80L/min) im Tandembetrieb an einen Roboter angeschlossen werden.
HDP 503/500 KW
Unser größtes Aggregat erzeugt einen Druck zwischen 1290–2200 bar mit einer Fördermenge bis zu 220 Liter Wasser pro Minute. Es wird nur für den Roboterbetrieb verwendet im Rahmen von großflächigem Betonabtrag und zur kompletten Betonamputation bis zu 70 cm.
Ein moderner Maschinenpark ist sehr wichtig, um den vielfältigen Anforderungen unseres täglichen Geschäfts entsprechen zu können.
Am wichtigsten aber sind die Menschen, die diese Maschinen mit Kompetenz und Augenmaß bedienen können und ohne die eine intelligente Sanierung unmöglich wäre.
Wir sind deswegen sehr stolz auf die Mitarbeiter unserer HDW-Abteilung, die aus verschiedenen Fachrichtungen kommen und durch jahrelange Erfahrung und Weiterbildung Experten für eine gekonnte HDW-Anwendung sind.
Bereits im Jahr 2007 haben wir in diesem Magazin eher scherzhaft dazu aufgefordert „Basteln Sie sich einen Facharbeiter“. Durchaus ernsthafter Hintergrund des Themas war der bereits damals in Deutschland herrschende Facharbeitermangel, der sich vor allem in einer so speziellen Branche wie der unseren auswirkt. Denn obwohl sich Ausbildungsberufe in den letzten Jahren immer mehr spezifiziert und diversifiziert haben – den Ausbildungsberuf des „Betonsanierers“ gab es damals – und gibt es heute immer noch – nicht.
Wir wären nicht Hydro-Tech GmbH, wenn wir diese Problematik nicht selbst kreativ, mit IQ und auch mit einem Augenzwinkern angehen würden. Anders als die Powertruppe der TV-Actionserie „Das A-Team“, auf die wir anspielen, besteht unser H-Team aber nicht nur aus vier Mann – Jeder der Grips hat, einen Bizeps aus Beton und bereit ist Neues zu lernen, kann dabei sein. Auf unserer neuen Internetseite h-team.hydro-tech.de sprechen wir deswegen alle diejenigen an, die in der Baubranche gelernt haben oder mit ihr vertraut sind und die darauf brennen, sich einem kompetenten Team anzuschließen. Die gemeinsame Mission: Korrosion und Lochfraß ein Ende zu bereiten.
Leidenschaftlich und hochmotiviert, mit Geschick, Köpfchen und Muskelkraft kämpfen unsere Jungs gegen die fortschreitende Zerstörung auch an Ihrem Bauwerk! Wie ausweglos die Situation auch sein mag – unsere Powertruppe findet immer eine Lösung. Oder, um es in Anlehnung an die Actionserie zu sagen: Wenn Sie mal ein Problem haben und nicht mehr weiterwissen – rufen Sie doch das H-TEAM!
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