Chloride

Chloride, die im Tausalz des Schmelzwassers enthalten sind, stellen eine große Gefahr für Stützen und Wandfüße in Tiefgaragen dar. In den meisten Tiefgaragen, die vor den 90er Jahren erbaut worden sind und deshalb nicht durch eine Hohlkehle mit einer aufgehenden Beschichtung geschützt sind, läuft das mit Chloriden versetzte Schmelzwasser durch das falsche Bodengefälle zu den Stützfüßen hin und dringt dort über die Kapillarporen in den Beton ein.

Nach Erreichen der Bewehrung kommt es zur „Lochfraßkorrosion“. Die Folge ist eine Gefährdung der Tragsicherheit, sodass alle mit Chlorid kontaminierten Stützenfüße nach der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) saniert werden müssen. Mit Höchstdruckwasserstrahlen muss ein vollständiger Abtrag des mit Chlorid komtaminierten Betons gewährleistet sein.

Bei größeren Abtragstiefen muss nach Angaben eines Statikers eine temporäre Hilfsunterstützung erfolgen. Nach der Reprofilierung mittels Verguss- oder Spritzbeton werden die Stützfüße durch eine Hohlkehle und aufgehender Beschichtung dauerhaft geschützt.


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